Leistungen - Rechtsanwältin Dr. H. Enayati in Hofheim am Taunus

Kompetente Beratung in allen Bereichen des Erbrechts

Erbrecht

Ich berate Erben, Erblasser und deren Angehörige im Vorfeld eines Erbfalls bis hin zur Vertretung ihrer Rechte vor Gericht. Dabei bin ich immer bemüht, Streitigkeiten zwischen Erbenden zu verhindern und in einer außergerichtlichen Einigung eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erzielen. Dennoch bin ich auch vor Gericht an Ihrer Seite und vertrete Ihre Rechte und Ansprüche, sobald es nötig wird. Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht über die verschiedenen Bereiche des Erbrechts, in welchen ich tätig bin.

Erbschaft

Gibt es ein Testament? Wer erbt nach dem Gesetz? Was gehört zur Erbschaft? Diese und viele weitere Fragen stellen sich die Angehörigen eines Verstorbenen im Erbfall. Die gesetzlichen Erben sind die Familienangehörigen des Erblassers. Generell gilt jedoch das Testament vor der gesetzlichen Erbfolge. Doch als Erbe hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten zu erfüllen. Zu diesen Rechten und Pflichten berate ich die Angehörigen und Erben des Erblassers und stehe ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. 

Testament

Jeder, der von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte, sollte im Vorfeld eines Erbfalls ein Testament aufsetzen. Je nach Lebenssituation des Erblassers sind hierbei besondere Gegebenheiten zu beachten. Dies gilt zum Beispiel, wenn ein nicht ehelicher Lebensgefährte oder eine nicht verwandte Person als Erben ernannt werden soll. 

Darum nehme ich mir im Vorfeld des Aufsetzens eines Testaments viel Zeit für meine Mandanten und berate Sie zu ihrer individuellen rechtlichen Situation.

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anspruch für den Fall, dass ein Erblasser bestimmte nahe Familienangehörige durch ein Testament von der Erbfolge ausschließt. Denn unabhängig vom Testament wird diesen durch das Pflichtteilsrecht eine Mindestbeteiligung am Vermögen des Verstorbenen gesichert. Im Bereich des Pflichtteilsrechts berate ich sowohl Erblasser als auch Pflichtteilberechtigte zu ihren Rechten und Ansprüchen.

Vermächtnis

Ein Vermächtnis kann durch einen Erblasser in seinem Testament angeordnet werden. Das Vermächtnis ist keine Erbeinsetzung, begründet aber einen Anspruch des Bedachten in der Regel gegen den Erben auf die Leistung des vermachten Gegenstandes. Ich berate sowohl Vermächtnisnehmer als auch Erben zu ihren Rechten und Ansprüchen in diesem Bereich. 

Testamentsanfechtung

Wenn die Verfügungen in einem Testament einzelne Angehörige benachteiligen oder auch gänzlich ausschließen, entsteht oft der Wunsch nach einer Anfechtung des Testaments. Das Ziel einer solchen Anfechtung ist dann in aller Regel die Schaffung einer Erbfolge, die von den Betroffenen als gerechter empfunden wird. Das Erbrecht bietet in solchen Fällen verschiedene Möglichkeiten, um gegen das Testament eines Erblassers vorzugehen.

Enterbung

Bei einer Enterbung entzieht ein Erblasser dem Betroffenen das Erbrecht. Als Erblasser ist man frei in der Benennung seiner Erben und muss für eine Enterbung keine Begründung angeben. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmten nahen Angehörigen des Erblassers im Fall einer Enterbung das Pflichtteilsrecht zusteht. Dieses Recht kann nur unter sehr strengen Voraussetzungen entzogen werden.

Setzen Sie vor und nach dem Erbfall sowie bei der Vertretung Ihrer Ansprüche vor Gericht auf mich als Ihren professionellen Rechtsbeistand. Gerne berate ich Sie zu diesen und vielen weiteren Bereichen des Erbrechts. Rufen Sie einfach an oder senden Sie eine Nachricht um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren!